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Wer darf wählen?
17.10.2008
Wahlberechtigt sind alle DienstnehmerInnen, die am Stichtag (6. November 2008) in einem kammerzugehörigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Seit 1. Jänner 2008 sind auch freie DienstnehmerInnen Mitglieder der Arbeiterkammer und daher auch wahlberechtigt.

Lehrlinge (ohne Altersbeschränkung), KarenzurlauberInnen, geringfügig Beschäftigte (auch geringfügig beschäftigte freie DienstnehmerInnen), Arbeitslose, Präsenz- oder Zivildiener müssen sich in die Wählerliste eintragen lassen, um wahlberechtigt zu sein.

Der Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste muss an das Wahlbüro gerichtet werden und hat dies bis spätestens 8. Dezember 2008 zu erfolgen (Einlagen im Wahlbüro). Das dazu nötige Formular steht unter dem Punkt Download zur Verfügung.

KarenzurlauberInnen, Präsenz- oder Zivildiener sind nur in Verbindung mit einem aufrechten, kammerzugehörigen Beschäftigungsverhältnis wahlberechtigt.

 
 
 
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