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Wählen im Betriebssprengel |
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17.10.2008 |
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Die zweite große Gruppe, neben den Wahlberechtigten im allgemeinen Wahlsprengel, sind alle wahlberechtigten DienstnehmerInnen, die ihre Stimme in einem Betriebssprengel abgeben können.
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Vom Wahlbüro wurde seit Anfang Juli 2008 mit verschiedenen Betrieben Kontakt aufgenommen und die Möglichkeit der Installierung eines Wahllokales erörtert. Bei Zustimmung durch den Firmeninhaber wurden mit den Ansprechpersonen Wahltage und Wahlzeiten vereinbart. Für die DienstnehmerInnen dieser Betriebe besteht dann die Möglichkeit ihre Stimme direkt am Firmenstandort abzugeben.
Über die Wahltage und die Wahlzeiten werden alle betroffenen DienstnehmerInnen rechtzeitig schriftlich verständigt.
Alle wahlberechtigten Dienstnehmer, die einem Betriebssprengel zugeordnet sind, haben auch die Möglichkeit, die Ausstellung einer Wahlkarte zu beantragen. Nach Ausstellung der Wahlkarte ist eine Stimmabgabe im Betriebssprengel nicht mehr möglich und es wird an dieser Stelle auf die Punkte „Persönliche Stimmabgabe“ und „Wählen mit Briefwahl“ verwiesen.
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